{"id":63,"date":"2017-07-04T11:26:40","date_gmt":"2017-07-04T11:26:40","guid":{"rendered":"http:\/\/dedicatedconsulting.apps-1and1.net\/?page_id=63"},"modified":"2018-07-17T18:15:45","modified_gmt":"2018-07-17T18:15:45","slug":"aab","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/dedicated-consulting.com\/en\/aab","title":{"rendered":"Allgemeine Auftragsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><em>(nur in Deutsch \/ only in German)<\/em><\/p>\n<p>Dedicated Consulting UG<br \/>\nFeldbrandweg 15<br \/>\n52249 Eschweiler Germany<\/p>\n<p>Stand: 1. Mai 2017<\/p>\n<p>1 Geltungsbereich<\/p>\n<p>1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen der Dedicated Consulting und ihren Auftraggebern.<br \/>\n1.2. Werden im Einzelfall im Rahmen eines oben beschriebenen Auftragsverh\u00e4ltnisses ausnahmsweise auch vertragliche Beziehungen zwischen Dedicated Consulting und anderen Personen als dem Auftraggeber begr\u00fcndet, so gelten gegen\u00fcber solchen Personen lediglich die Bestimmungen der nachstehenden Ziffern 8, 10 und 11.<br \/>\n1.3. F\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen im obigen Sinne gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Auftragsbedingungen. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.<\/p>\n<p>2 Umfang und Ausf\u00fchrung des Auftrages<\/p>\n<p>2.1. Umfang und Ziel der von Dedicated Consulting zu erbringenden Leistungen bestimmen sich ausschlie\u00dflich nach dem zwischen dem Auftraggeber und Dedicated Consulting schriftlich vereinbartem Vertrag. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen schuldet Dedicated Consulting dabei nur die vertraglich vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten dar\u00fcberhinausgehenden Erfolg.<br \/>\n2.2. Dedicated Consulting ist berechtigt, sich zur Durchf\u00fchrung der ihr obliegenden Leistungsverpflichtungen auch Unterauftragnehmer zu bedienen, soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.<\/p>\n<p>3 Aufkl\u00e4rungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers<\/p>\n<p>3.1. Der Auftraggeber erkennt an, dass Dedicated Consulting f\u00fcr eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchf\u00fchrung der ihr obliegenden Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Auftraggebers angewiesen ist. Unbeschadet der im Einzelnen zwischen den Parteien vereinbarten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ist der Auftraggeber daher verpflichtet, Dedicated Consulting in dem f\u00fcr die jeweilige Leistungserbringung erforderlichen Ma\u00df bestm\u00f6glich zu unterst\u00fctzen und in seiner Betriebssph\u00e4re alle zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Vertragsausf\u00fchrung notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen.<br \/>\n3.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, daf\u00fcr zu sorgen, dass Dedicated Consulting auch ohne besondere Aufforderung alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden Kenntnis gegeben wird, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sein k\u00f6nnen. Dies gilt auch f\u00fcr die Unterlagen, Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die ihm erst w\u00e4hrend der T\u00e4tigkeit von Dedicated Consulting bekannt werden. Auf Verlangen von Dedicated Consulting werden Ausk\u00fcnfte des Auftraggebers schriftlich erteilt, bzw. bereits erteilte m\u00fcndliche Ausk\u00fcnfte schriftlich wiederholt.<br \/>\n3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, unentgeltlich s\u00e4mtliche f\u00fcr eine sachgerechte Leistungserbringung von Dedicated Consulting erforderlichen R\u00e4umlichkeiten, Materialien und Infrastrukturleistungen rechtzeitig und vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung zu stellen. Dies schlie\u00dft den Zugriff der mit der Leistungserbringung beauftragten Dedicated Consulting Mitarbeiter auf IT-Einrichtungen des Auftraggebers in dem Umfang mit ein, wie dies f\u00fcr die Leistungserbringung durch Dedicated Consulting erforderlich ist.<br \/>\n3.4. Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm \u00fcbergebenen Softwareprodukte und Datentr\u00e4ger auf darin enthaltene Viren oder \u00e4hnliche sch\u00e4dliche Programme anhand eines zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe aktuellen Virenschutzes \u00fcberpr\u00fcft sind.<br \/>\n3.5. Verz\u00f6gerungen, welche daraus entstehen, dass der Auftraggeber seinen Auskunfts-und Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig nachkommt, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vereinbarte Fertigstellungs-oder Leistungsfristen verl\u00e4ngern sich entsprechend. Dadurch entstehende Zusatzaufw\u00e4nde sind vom Auftraggeber zu tragen.<br \/>\n3.6. Soweit der Auftraggeber bei von Dedicated Consulting zu erbringenden Dienstleistungen zu Mitwirkungshandlungen verpflichtet ist, gilt Folgendes:<br \/>\n3.6.1. Ist bei einer von Dedicated Consulting zu erbringenden Dienstleistung eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers erforderlich, so kann Dedicated Consulting, wenn der Auftraggeber durch das Unterlassen der Handlung in Verzug kommt, den Ersatz der ihr aufgrund des Verzuges entstehenden Mehrkosten und sonstigen Sch\u00e4den verlangen. Dabei muss sich Dedicated Consulting dasjenige anrechnen lassen, was sie in Folge des Verzugs an Aufwendung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder schuldhaft zu erwerben unterl\u00e4sst.<br \/>\n3.6.2. Liegt ein im vorstehenden Absatz genannter Fall vor, so ist Dedicated Consulting berechtigt, dem Auftraggeber zur Nachholung der Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist zu bestimmen und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird.<\/p>\n<p>4 Versicherung der Unabh\u00e4ngigkeit der Mitarbeiter<\/p>\n<p>4.1. Der Auftraggeber wird die Abwerbung oder Einstellung von Mitarbeitern von Dedicated Consulting, die unmittelbar an dem Vertragsgegenstand des jeweiligen Vertrages mitarbeiten, w\u00e4hrend der Laufzeit dieses Vertrages und im Anschluss daran f\u00fcr die Dauer von 12 Monaten unterlassen.<br \/>\n4.2. Ebenso wird der Auftraggeber es unterlassen, den im vorstehenden Absatz genannten Mitarbeitern von Dedicated Consulting Angebote auf die \u00dcbernahme von Auftr\u00e4gen auf eigene Rechnung zu machen.<\/p>\n<p>5 Berichterstattung, m\u00fcndliche Ausk\u00fcnfte<\/p>\n<p>Hat Dedicated Consulting die Ergebnisse ihrer T\u00e4tigkeit schriftlich darzustellen, ist nur die schriftliche Darstellung ma\u00dfgebend. Alle Berichte, Gutachten, Ergebnisse von Untersuchungen usw. werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. M\u00fcndliche Erkl\u00e4rungen und Ausk\u00fcnfte von Mitarbeitern von Dedicated Consulting sind nur nach schriftlicher Best\u00e4tigung verbindlich.<\/p>\n<p>6 Rechte an den Leistungsergebnissen<\/p>\n<p>6.1. Alle Rechte an den von Dedicated Consulting im Rahmen der f\u00fcr den Auftraggeber erbrachten Leistungen entstehenden Leistungsergebnissen stehen ausschlie\u00dflich Dedicated Consulting zu. Dedicated Consulting ist insbesondere berechtigt, solche Leistungsergebnisse unter Wahrung der Bestimmungen \u00fcber die Vertraulichkeit in zuk\u00fcnftigen Projekten zu verwenden.<br \/>\n6.2. Dedicated Consulting r\u00e4umt jedoch dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und r\u00e4umlich unbeschr\u00e4nktes, nicht \u00fcbertragbares Nutzungsrecht an den Leistungsergebnissen zum internen Gebrauch ein, soweit dies zur Erreichung des jeweiligen Vertragszwecks erforderlich ist. Bei Computerprogrammen (Software) gelten erg\u00e4nzend die bestehenden Urheberrechtsgesetzesartikel.<br \/>\n6.3. Das dem Auftraggeber einger\u00e4umte Nutzungsrecht an einem Leistungsergebnis von Dedicated Consulting erlischt, sobald der Auftraggeber f\u00fcr die jeweilige Leistung mit der Zahlung der Verg\u00fctung oder eines Teiles davon in Verzug kommt und lebt vollumf\u00e4nglich wieder auf, wenn der Auftraggeber die Betr\u00e4ge, mit denen er sich in Verzug befindet, an Dedicated Consulting zahlt.<br \/>\n6.4. Soweit Dedicated Consulting f\u00fcr den Auftraggeber Software erstellt oder modifiziert, \u00fcbergibt Dedicated Consulting dem Auftraggeber die Leistungsergebnisse ausschlie\u00dflich im Objektcode.<\/p>\n<p>7 Vertraulichkeit<\/p>\n<p>7.1. Sowohl der Auftraggeber als auch Dedicated Consulting sind verpflichtet, s\u00e4mtliche Informationen der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder den Umst\u00e4nden nach als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln. Beide Parteien haben durch angemessene technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen sowie durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen sicherzustellen, dass derartige Informationen nur solchen Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern zug\u00e4nglich gemacht werden, denen gegen\u00fcber eine Offenlegung notwendig ist. Beide Parteien werden dar\u00fcber hinaus sicherstellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf derartige Informationen erhalten k\u00f6nnen.<br \/>\n7.2. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gem\u00e4\u00df dieser Ziffer 7 bleibt auch nach der K\u00fcndigung oder Beendigung des jeweiligen Vertrages bestehen.<br \/>\n7.3. Die Weitergabe fachlicher \u00c4u\u00dferungen von Dedicated Consulting an einen Dritten durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Dedicated Consulting, soweit die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Dedicated Consulting wird die Zustimmung zur Weitergabe erteilen, soweit zwischen Dedicated Consulting und dem Dritten eine Vereinbarung zustande kommt, die eine Haftungsbeschr\u00e4nkung und Vertraulichkeitsabrede enth\u00e4lt.<br \/>\n7.4. In Abweichung von den vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer ist Dedicated Consulting berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers, die Tatsache des Auftragsverh\u00e4ltnisses, ihre konkrete T\u00e4tigkeit und das Logo des Auftraggebers als Referenz zu verwenden.<br \/>\n7.5. Dedicated Consulting darf Auftragsdaten unter Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in den internen Informations- und Kommunikationsmedien der Dedicated Consulting Organisation zur Verf\u00fcgung stellen und nutzen.<br \/>\n7.6. Die Verwendung von Namen und\/oder Logo von Dedicated Consulting durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Dedicated Consulting<\/p>\n<p>8 Datenschutz und Datensicherheit<\/p>\n<p>Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung s\u00e4mtlicher einschl\u00e4giger datenschutzrechtlicher Vorschriften. Beide Vertragsparteien werden personenbezogene Daten, die ihnen im Rahmen ihres Vertragsverh\u00e4ltnisses zug\u00e4nglich gemacht werden, allein f\u00fcr die Zwecke der Erf\u00fcllung ihrer jeweiligen Vertragspflichten nutzen und gegen Zugang und Kenntnisnahme durch Dritte sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>9 Abnahme<\/p>\n<p>9.1. Soweit Dedicated Consulting Werkleistungen erbringt, gilt Folgendes:<br \/>\n9.1.1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme im Wesentlichen vertragsgem\u00e4\u00dfer Leistungsergebnisse oder in sich geschlossener Teile im Wesentlichen vertragsgem\u00e4\u00dfer Leistungsergebnisse verpflichtet. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber abnahmef\u00e4hige Leistungsergebnisse nicht innerhalb einer von Dedicated Consulting schriftlich gesetzten angemessenen Frist abnimmt oder Leistungen produktiv nutzt.<br \/>\n9.1.2. Erbringt Dedicated Consulting Werkleistungen, die der Auftraggeber einem Dritten versprochen hat, gilt die Abnahme dieser Werkleistungen durch den Auftraggeber als erfolgt, wenn und soweit der Dritte diese Leistungen des Auftraggebers oder Teile davon abgenommen hat oder der Auftraggeber von dem Dritten f\u00fcr die versprochenen Leistungen eine Verg\u00fctung oder Teile davon erhalten hat.<br \/>\n9.1.3. Dedicated Consulting wird dem Auftraggeber fertiggestellte Leistungsergebnisse zur Pr\u00fcfung vorlegen und fordert damit zur Abnahme auf. Die Abnahme durch den Auftraggeber muss unverz\u00fcglich erfolgen, wenn nicht Dedicated Consulting dem Auftraggeber schriftlich eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat. Falls erforderlich, werden die Parteien n\u00e4here Einzelheiten zur Durchf\u00fchrung der Abnahmepr\u00fcfung schriftlich festlegen.<br \/>\n9.1.4. Der Abnahme entgegenstehende M\u00e4ngel m\u00fcssen Dedicated Consulting unverz\u00fcglich unter detaillierter Beschreibung von Mangel und Auswirkung schriftlich mitgeteilt werden. Auf Verlangen von Dedicated Consulting ist der Auftraggeber verpflichtet, die bei einer fehlgeschlagenen Abnahmepr\u00fcfung verarbeiteten Testdaten in elektronischer Form zu \u00fcbergeben.<br \/>\n9.1.5. Wesentliche M\u00e4ngel wird Dedicated Consulting nachbessern und die jeweiligen Leistungsergebnisse erneut zur Abnahmepr\u00fcfung vorlegen.<br \/>\n9.1.6. Mit der Abnahme oder bei Annahmeverzug des Auftraggebers geht die Gefahr auf den Auftraggeber \u00fcber; dies gilt auch in F\u00e4llen einer Abnahme in sich geschlossener Teilleistungen.<br \/>\n9.2. Soweit Dedicated Consulting f\u00fcr den Auftraggeber Software erstellt, gelten die Ziffern 9.1.1 bis 9.1.5 f\u00fcr diese Software.<\/p>\n<p>10 Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz<\/p>\n<p>10.1. Soweit es um Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geht, haftet Dedicated Consulting f\u00fcr s\u00e4mtliche sich ergebende Sch\u00e4den, gleich ob aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, nur nach Ma\u00dfgabe der folgenden Abs\u00e4tze und entsprechend der Gesellschaftsform \u201eUG haftungsbeschr\u00e4nkt\u201c:<br \/>\n10.2. Bei Vorsatz, Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz, \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit einer Werkleistung oder Kaufsache, arglistigem Verschweigen des Mangels einer Werkleistung oder Kaufsache sowie bei einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit haftet Dedicated Consulting nach den gesetzlichen Vorschriften.<br \/>\n10.3. Bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt sich die Haftung von Dedicated Consulting auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschr\u00e4nkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte von Dedicated Consulting verursacht wurde.<br \/>\n10.4. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haftet Dedicated Consulting nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen \u00fcbrigen F\u00e4llen einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.<br \/>\n10.5. Bei verschuldensunabh\u00e4ngiger Haftung f\u00fcr w\u00e4hrend des Verzugs eintretende Sch\u00e4den ist die Haftung von Dedicated Consulting ebenfalls auf den typischen vorhersehbaren Schaden sowie der Gesellschaftsform \u201eUG Haftungsbeschr\u00e4nkt\u201c entsprechend begrenzt.<\/p>\n<p>11 Sonstige Anspr\u00fcche wegen Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln<\/p>\n<p>11.1. Soweit Dedicated Consulting Werkleistungen erbringt oder Software f\u00fcr den Auftraggeber erstellt, gilt hinsichtlich der sonstigen Anspr\u00fcche wegen Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (M\u00e4ngeln), die nicht auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz gerichtet sind, Folgendes:<br \/>\n11.1.1. Dedicated Consulting wird die Leistungsergebnisse so erbringen, dass sie nicht mit M\u00e4ngeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gew\u00f6hnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.<br \/>\n11.1.2. Die Einstandspflicht von Dedicated Consulting umfasst nicht M\u00e4ngel, die mittelbar oder unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen Dritter, die keine Unterauftragnehmer von Dedicated Consulting sind, zur\u00fcckgehen oder auf falsche Informationen oder fehlerhafte, nicht rechtzeitige oder unterbliebene Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter, zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Von der Einstandspflicht ausgeschlossen sind M\u00e4ngel, die aus einer nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00dfen Ver\u00e4nderung, Bearbeitung oder Nutzung des Leistungsergebnisses durch den Auftraggeber oder einen Dritten herr\u00fchren, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die in Rede stehenden M\u00e4ngel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommene Ver\u00e4nderung, Bearbeitung oder vereinbarungswidrige Benutzung verursacht wurden.<br \/>\n11.1.3. Bei Teilleistungsergebnissen beginnt, soweit Werkleistungen betroffen sind, die Verj\u00e4hrungsfrist auch im Falle der vorgesehenen Durchf\u00fchrung einer Endabnahme f\u00fcr jedes abgenommene Teilleistungsergebnis mit dessen Abnahme gesondert zu laufen. Unterzieht sich Dedicated Consulting im Einverst\u00e4ndnis mit dem Auftraggeber der Pr\u00fcfung des Vorhandenseins eines Mangels oder der Beseitigung eines Mangels, ist die Verj\u00e4hrung vorbehaltlich abweichender ausdr\u00fccklicher Vereinbarungen dadurch nicht gehemmt.<br \/>\n11.1.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dedicated Consulting M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich und unter detaillierter Beschreibung von Mangel und Auswirkung anzuzeigen. Auf Verlangen von Dedicated Consulting ist der Auftraggeber verpflichtet, die bei der Entdeckung eines Mangels verarbeiteten Daten in elektronischer Form zu \u00fcbergeben.<br \/>\n11.1.5. Dedicated Consulting wird M\u00e4ngel beseitigen, die der Auftraggeber vor Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist schriftlich geltend macht. Weist Dedicated Consulting nach, dass kein Mangel vorlag, kann Dedicated Consulting die Erstattung des Aufwandes f\u00fcr die aufgrund der vermeintlichen M\u00e4ngelbeseitigung erbrachten Leistungen nach den im Vertrag geregelten Verg\u00fctungss\u00e4tzen, andernfalls nach den bei Dedicated Consulting f\u00fcr solche Leistungen geltenden Verg\u00fctungss\u00e4tzen, zuz\u00fcglich entstandener Nebenkosten verlangen.<br \/>\n11.1.6. Zum R\u00fccktritt vom Vertrag -soweit ein R\u00fccktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist &#8211; oder zur Minderung der Verg\u00fctung ist der Auftraggeber erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherf\u00fcllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Fall des R\u00fccktritts haftet der Auftraggeber f\u00fcr Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur f\u00fcr die Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, sondern f\u00fcr jedes fahrl\u00e4ssige oder vors\u00e4tzliche Verhalten. Bezieht sich der Mangel auf einen von den \u00fcbrigen Leistungen funktionell abgrenzbaren und wirtschaftlich selbst\u00e4ndig verwertbaren Leistungsteil, kann der Auftraggeber nur in Bezug auf den mangelhaften Leistungsteil vom Vertrag zur\u00fccktreten.<br \/>\n11.1.7. Im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels einer Werkleistung oder Kaufsache oder im Fall der \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit einer Werkleistung oder Kaufsache richten sich die Rechte des Auftraggebers ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Bestimmungen.<br \/>\n11.2. F\u00fcr Leistungen aus Kaufvertr\u00e4gen und insoweit gleich gestellte Werklieferungsvertr\u00e4ge gilt Folgendes:<br \/>\nDer Auftraggeber ist verpflichtet, von Dedicated Consulting erbrachte Leistungen unverz\u00fcglich nach deren Ablieferung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Zeigt der Auftraggeber bei einer sorgf\u00e4ltigen \u00dcberpr\u00fcfung erkennbare M\u00e4ngel nicht unverz\u00fcglich nach Ablieferung schriftlich an, sind Anspr\u00fcche wegen dieses Mangels ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber verdeckte M\u00e4ngel nicht unverz\u00fcglich nach deren Entdeckung schriftlich anzeigt.<\/p>\n<p>12 Verg\u00fctung<\/p>\n<p>12.1. Dedicated Consulting hat neben ihrem Verg\u00fctungsanspruch einen Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Die Umsatzsteuer wird zus\u00e4tzlich berechnet. Dedicated Consulting kann angemessene Vorsch\u00fcsse auf Verg\u00fctung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung bzw. Erbringung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Anspr\u00fcche abh\u00e4ngig machen. Mehrere Auftraggeber eines Projektes oder eines Vertragsverh\u00e4ltnisses haften als Gesamtschuldner. Soweit nicht ausdr\u00fccklich ein Fest -\/ Pauschalpreis vereinbart ist, schuldet der Auftraggeber die Zahlung einer Verg\u00fctung nach geleistetem Aufwand.<br \/>\n12.2. Zu einer Aufrechnung mit Forderungen der Dedicated Consulting ist der Auftraggeber nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder von Dedicated Consulting anerkannt worden ist.<br \/>\n12.3. Dedicated Consulting wird f\u00fcr ihre Leistungen monatliche Abrechnungen stellen, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind.<br \/>\n12.4. Falls nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist, gilt f\u00fcr Werkleistungen Folgendes:<br \/>\n12.4.1. Dedicated Consulting kann vom Auftraggeber f\u00fcr in sich abgeschlossene Teile des Werks Abschlagszahlungen f\u00fcr erbrachte im Wesentlichen vertragsgem\u00e4\u00dfe Leistungen verlangen.<br \/>\n12.4.2. Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Verg\u00fctung f\u00fcr die einzelnen Teile bestimmt, so wird die Verg\u00fctung f\u00fcr jeden Teil mit dessen Abnahme f\u00e4llig.<br \/>\n12.5. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der Verg\u00fctung in Verzug, ist Dedicated Consulting berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 (acht) Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen. In diesem Fall ist Dedicated Consulting au\u00dferdem berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung der f\u00e4lligen Verg\u00fctung einzustellen, ohne dass Dedicated Consulting in Verzug ger\u00e4t; vereinbarte Fertigstellungstermine oder Leistungsfristen verl\u00e4ngern sich in diesem Fall um die Dauer des Zahlungsverzugs.<\/p>\n<p>13 Pflicht zur R\u00fcckgabe von Unterlagen<\/p>\n<p>13.1. Die vom Auftraggeber an Dedicated Consulting \u00fcberlassenen Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen, sp\u00e4testens aber nach vollst\u00e4ndiger Leistungserbringung durch Dedicated Consulting, wieder auszuh\u00e4ndigen, es sei denn, der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten zur \u00dcberlassung der fraglichen Unterlagen an Dedicated Consulting verpflichtet. Dedicated Consulting hat die Unterlagen auch bei K\u00fcndigung des Vertrages oder bei Rechtsstreitigkeiten auf Verlangen des Auftraggebers unverz\u00fcglich herauszugeben.<br \/>\n13.2. Dedicated Consulting ist jederzeit berechtigt, Kopien der Unterlagen zu ihren Akten zu nehmen, um den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Projektverlauf und die Projektergebnisse zu dokumentieren. Zu diesem Zwecke ist Dedicated Consulting berechtigt, von den Unterlagen, die ihr vom Auftraggeber \u00fcberlassen worden sind, Abschriften oder Fotokopien anzufertigen und zur\u00fcckzuhalten.<\/p>\n<p>14 Verj\u00e4hrung<\/p>\n<p>14.1. Soweit Werkleistungen von Dedicated Consulting betroffen sind, verj\u00e4hren etwaige Rechte des Auftraggebers auf Nacherf\u00fcllung, auf R\u00fccktritt vom Vertrag, Minderung sowie Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, die im Zusammenhang mit einem Mangel entstehen, nach Ablauf von einem Jahr nach Abnahme der jeweiligen Werkleistung, wenn Dedicated Consulting kein vors\u00e4tzliches Verhalten zur Last f\u00e4llt. Soweit die Lieferung einer Kaufsache durch Dedicated Consulting betroffen ist, gilt das Vorstehende entsprechend mit der Ma\u00dfgabe, dass an die Stelle der Abnahme die Ablieferung der Sache tritt.<br \/>\n14.2. Alle \u00fcbrigen Anspr\u00fcche aus nichtvors\u00e4tzlichen Pflichtverletzungen von Dedicated Consulting im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen dieses Vertrages verj\u00e4hren nach Ablauf von zwei Jahren nach Entstehen des Anspruchs.<br \/>\n14.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche, die auf einem arglistigen Verhalten von Dedicated Consulting beruhen.<\/p>\n<p>15 Allgemeines<\/p>\n<p>15.1. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. April 1980. Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Auftraggeber und Dedicated Consulting ist das f\u00fcr die in Dedicated Consulting gesetzlich zust\u00e4ndige Gericht.<br \/>\n15.2. S\u00e4mtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffenen Abreden, welche von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur in Schriftform verzichtet werden.<br \/>\n15.3. Bei Ereignissen h\u00f6herer Gewalt wie z. B. Kriege oder Unruhen, Streiks und Arbeitsauseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Ma\u00dfnahmen von Regierungen, unverschuldeter Strom- oder Telefonanlagenausfall unverschuldeter Ausfall von Netzwerkverbindungen oder \u00e4hnlichen vergleichbaren Umst\u00e4nden, die von keiner Partei zu vertreten sind, haftet keine Partei der an deren f\u00fcr eine aufgrund der h\u00f6heren Gewalt entstehenden Verz\u00f6gerung oder Nichterf\u00fcllung der Leistung.<br \/>\n15.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen ung\u00fcltig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<br \/>\n15.5. Soweit die vorliegenden Allgemeinen Auftragsbedingungen Regelungen enthalten, die von denen der zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertr\u00e4ge abweichen, gehen die Regelungen der Einzelvertr\u00e4ge vor!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(nur in Deutsch \/ only in German) Dedicated Consulting UG Feldbrandweg 15 52249 Eschweiler Germany Stand: 1. 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